BAG stellt klar: Zugang bei Einwurf des Einschreibens
Gleich zwei oberste Gerichte, nämlich das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof, haben sich mit den Zustellungsregeln bei der Deutschen Post und deren Wirkungen beschäftigt. Es ging konkret darum, wann ein Einschreiben, das vom Zusteller in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen ist, zugeht. Der Zeitpunkt der Zustellung ist im Arbeitsrecht bei einer Kündigung von zentraler Bedeutung.
Wird das Einwurf-Einschreiben von der Deutschen Post in den Briefkasten geworfen, gilt der Anschein des Zugangs an diesem Tag.