BAG-Urteil: Gehaltserhöhung für Betriebsratsmitglieder
Bei der Prüfung der Gehaltserhöhung muss der Betrieb immer die hypothetische Frage beantworten, ob das BR-Mitglied für eine höhere Stelle qualifiziert gewesen wäre. Hierbei sind Fähigkeiten und Weiterbildungen heranzuziehen, die sich unmittelbar aus der Betriebsratszugehörigkeit ergeben.
Fazit: Entscheidend ist nicht, ob das Betriebsratsmitglied tatsächlich befördert wurde. Maßgeblich ist eine hypothetische Karrierebetrachtung und die Frage, ob der Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt aufgrund von Qualifikation, Berufserfahrung und Entwicklung typischerweise eine höherwertige Stelle erreicht hätte.
Urteil: BAG vom 13.08.2025, Az.: 7 AZR 174/24