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1963
Betriebsratsgehalt: Kein Verstoß gegen das Begünstigungsverbot

BAG-Urteil: Gehaltserhöhung für Betriebsratsmitglieder

Können Betriebsräte durch zusätzlich erworbene Kompetenzen im Amt eine Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber verlangen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden.
Be­triebs­rats­mit­glie­der können An­spru­ch auf eine Ge­halts­er­hö­hung haben, die allein aus der Tätigkeit als Interessenvertretung entsteht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Gericht sieht darin keinen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot, sofern die Vergütung derjenigen Entwicklung entspricht, die das Betriebsratsmitglied ohne das Amt voraussichtlich genommen hätte.

Bei der Prüfung der Gehaltserhöhung muss der Betrieb immer die hypothetische Frage beantworten, ob das BR-Mitglied für eine höhere Stelle qualifiziert gewesen wäre. Hierbei sind Fähigkeiten und Weiterbildungen heranzuziehen, die sich unmittelbar aus der Betriebsratszugehörigkeit ergeben. 

Fazit: Entscheidend ist nicht, ob das Betriebsratsmitglied tatsächlich befördert wurde. Maßgeblich ist eine hypothetische Karrierebetrachtung und die Frage, ob der Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt aufgrund von Qualifikation, Berufserfahrung und Entwicklung typischerweise eine höherwertige Stelle erreicht hätte.

Urteil: BAG vom 13.08.2025, Az.: 7 AZR 174/24

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