BAG zieht Grenze zwischen Pause und Arbeit
Ruhepausen gehören nicht zur Arbeitszeit und sind deshalb nicht zu vergüten. Aber ab wann ist eine Pause dann doch Arbeitszeit? Diese Frage musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheiden und hatte Augenmaß für Arbeitgeber.
Wer in Pausen einen Blick auf Kontrollmonitore wirft, ist nicht in "Daueralarmbereitschaft". Darum können Mitarbeiter dafür auch keine