Beauty for less ärgert JOOP und DAVIDOFF
Versandhändler müssen bei der Gestaltung ihrer Verpackungen auf Markenrechte achten. Dabei haben sie große Freiheiten. So ist es z. B. erlaubt, Versandkartons mit vielen Labels zu bedrucken, wenn diese Marken zum Sortiment des Händlers gehören. Das liege im Rahmen des üblichen Marketings und ist keine Markenrechtsverletzung. So hat der Bundesgerichtshof jüngst geurteilt.
Entscheidend ist, dass die Interessen der jeweiligen Marke gewahrt werden. So müsse Imageschädigung und unübliche Werbung vermieden werden. Das Abbildend diverser Marken und Werbe-Slogans (z. B. „beauty for less", wie im verhandelten Fall) erfüllen diese Kriterien nicht.
Fazit:
Händler können ein sehr breites Spektrum von Werbemöglichkeiten mit verschiedenen Marken nutzen. Nur wenige Klagen großer Namen gegen solche Methoden haben Aussicht auf Erfolg.
Urteil vom 28.6.2018, Az.: I ZR 221/16