Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2524
Befristung mit vorzeitige Arbeitsaufnahme

Befristeter Arbeitsvertrag kann früher starten

© Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Das passiert oft: Arbeitgeber suchen Messehostessen, Eventhelfer, Servicekräfte, Küchenhelfer für eine befristete Beschäftigung. Die Zeit der Mitarbeit ist dann genau festgelegte. Aber was ist, wenn die Aufnahme der Tätigkeit einvernehmlich vorverlegt wird? Liegt dann eine unwirksame Befristungsabrede vor, die am Ende noch zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis führt?

Eine vorzeitige Arbeitsaufnahme macht eine Befristung nicht automatisch unwirksam. Entscheidend für die Befristung ist der fixierte Endtermin. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) soeben entschieden. Ausschlaggebend ist der schriftlich vereinbarte Endtermin. Der ist im konkreten Fall vorhanden; damit ist die Befristung wirksam schriftlich vereinbart. Eine frühere Arbeitsaufnahme unterliege nicht dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4. 

Ursprünglich waren der Arbeitsstart für den 15. Mai und das Vertragsende für den 30.9. festgelegt. Nach Abschluss der Vereinbarung verständigten sich die Parteien mündlich auf einen früheren Arbeitsbeginn. Mit der Klage wollte der Arbeitnehmer ein Verstoß gegen Schriftformgebot des TzBfG festgestellt wissen. 

Vorgezogener Starttermin verändert Vertrag nicht

Der neue Starttermin für die Beschäftigung sei im Arbeitsvertrag nicht korrigiert worden. Das LAG wies diese Interpretation des Arbeitsvertrages zurück.  Die Vereinbarung sei als sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG wirksam und genüge dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG.

Fazit: Das Urteil gibt Arbeitgebern bei befristeteten Verträgen mehr Handlungsspielraum.

Urteil: LAG Thüringen vom 21.6.2022, Az.: 1 Sa 115/21

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • OLG-Entscheidung: Unverbindliche E-Mail-Anfragen führen nicht zu Buchungsverträgen

Dienstreise: Anfrage ist noch kein Vertrag

Eine Zimmeranfrage per E-Mail stellt noch keinen verbindlichen Beherbergungsvertrag dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M entschieden.
  • CDU in der selbstgewählten politischen Isolation

Gefesselt auf der Brandmauer

Die CDU steckt in der strategischen Sackgasse fest. Trotz Wahlerfolg in Baden-Württemberg fehlt der Union ein politisches Druckmittel, da sie jede Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Diesen selbstmörderischen Kurs wird die Union mit Merz nicht mehr lange aushalten, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.
  • Fuchs plus
  • Rohstoff-Sicherung: Wettbewerbsverzerrung in Europa

Lithium-Wettlauf in Europa

Die Europäische Union fördert die Produktion kritischer Rohstoffe, um unabhängiger von Importen zu werden. Im Erzgebirge könnte schon 2030 der Abbau von Lithium anlaufen. Doch die Länder in Europa gehen strategisch sehr unterschiedlich vor. Das führt zu einem stark verzerrten Wettbewerb um die Rohstoff-Sicherung in Europa.
Zum Seitenanfang