Beitragserhöhungen müssen begründet sein
Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer gegen die AXA Krankenversicherung AG. Der Kläger unterhielt seit dem 1.03.2012 bis 31.12.2019 eine private Krankenversicherung bei der AXA. Es gab mehrere Beitragserhöhungen, die immer im November angekündigt und im folgenden Januar erstmals abgebucht wurden.
Ursache für Beitragserhöhung muss klar benannt werden
Wichtig für die formelle Gültigkeit ist dabei, dass die Grundlage für die Beitragserhöhung aus der Mitteilung der Versicherung ersichtlich ist. Laut einem früheren Urteil des BGH hätte im vorliegenden Fall geklärt werden müssen, ob die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit (oder beide) sich im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Aus den Schreiben der AXA ging das nicht hervor.
Fazit: Beitragserhöhungen müssen formgerecht begründet werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rückerstattungsansprüche.
Urteil: LG Berlin vom 21.04.2022, Az. 4 O 138/21, noch nicht rechtskräftig