Besondere Auflagen beachten
Online-Plattformen müssen bezahlte Produkt-Rezensionen transparent machen. Die Online-Shops müssen zudem offenlegen, zu welchem Anteil die gekauften Bewertungen in die Gesamtbewertung aller Nutzer einfließen. So hat das OLG Frankfurt Main geurteilt.
Kein Verbot für den Kauf von Bewertungen
Konkret geht es um das Early Revierwer Program von Amazon, bei dem ausländische Kunden gegen Entgelt (oder Gutscheine) Produkte bewerten, die sie zuvor auf den Amazon-Marktplätzen in den USA, Großbritannien oder Japan gekauft haben. Diese Bewertungen zeigt Amazon auch deutschen Kunden an.
Online-Händlern ist es also nicht verboten, Kundenrezensionen zu kaufen. Allerdings darf das nicht mehr im Verborgenen geschehen, so das OLG. Online-Shop-Betreiber müssen künftig das Verfahren offenlegen.
Fazit: Online-Händler müssen bei gekauften Produktbewertungen künftig transparenter sein
Urteil: OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2022, Az.: 6 U 232/21