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Ausschlaggebend ist das Strafgesetzbuch

Bestechungsgelder von der Steuer absetzen?

Bestechungsgelder von der Steuer absetzen? Copyright: Pexels
In der Juristerei müssen sich die Gerichte des Öfteren mit Kuriosem herumschlagen. Der Bundesfinanzhof musste jüngst klären, ob Bestechungsgelder als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Und die Situation ist tatsächlich nicht eindeutig ...

Bestechungsgelder sind keine Betriebsausgaben. Denn sie  unterliegem dem steuerlichen Abzugsverbot . Das gilt aber nur dann, wenn die Zahlung eines Schmiergelds auch wirklich eine strafbare Handlung darstellt (im Sinne des Strafgesetzbuchs). D.h. der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben. Dabei ist es unerheblich, ob ein Strafantrag gestellt wurde oder nicht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) folgte mit diesem Urteil nicht der strengeren Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts. Dies war der Meinung, das steuerliche Abzugsverbot solle unabhängig von einem Vorsatz des Bestechenden greifen. Das Finanzgericht muss jetzt nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen des steuerlichen Abzugsverbots im Urteilsfall wirklich erfüllt waren.

Fazit: Schmiergeldzahlungen können nur dann Betriebsausgaben sein, wenn der Bestechende nicht mit Vorsatz handelt.

Urteil: BFH IV R 25/18

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