Bestellbutton nur ohne zusätzliche Werbung
Der Bestellbutton für ein Online-Abonnement muss eindeutig und ausschließlich auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hinweisen. Schnickschnack oder eine weitere Beschriftung – wie im Fall des Video-Streaming-Dienstes Netflixdarf – darf keine ablenkende Werbung enthalten (Gratismonat). So die klare Ansage des KG in Berlin.
Nur reiner Bestelltext erlaubt
Netflix International B.V. hatte auf seiner Internetseite unbefristete Abonnements seines Video-Streaming-Dienstes angeboten. Der erste Monat war gratis, danach wurde das Abo kostenpflichtig. Kunden gaben ihre kostenpflichtige Bestellung durch Klick auf einen Button mit der Aufschrift "Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat" ab.
Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Bestellbutton aber ausschließlich mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Zusätzliche Hinweise jenseits des Buttons erlaubt
Eine knallige Werbung mit dem Gratismonat sei eine unzulässige Ergänzung, so die Richter. Zusätzliche Hinweise zum Vertrag könne das Unternehmen auch außerhalb des Buttons geben.
Fazit: Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Bestellbutton ausschließlich mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet sein.
Urteil: KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19