Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen
Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.
Eine Firma muss für fünf Jahre und fünf Monate Verzugszinsen zahlen, weil sie einen Sozialplan vor den Arbeitsgerichten erfolglos angefochten hat. Das entschied das BAG.