Betrieb | Recht: Zwei Beisitzer genügen
Die Einigungsstelle im Betrieb ist mit zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite ausreichend ausgestattet. Einen Anspruch auf eine weitere Person hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt in zweiter Instanz abgelehnt (Urteil vom 8.5.2018, Az.: 3 TaBV 15/18). Die Einigungsstelle sorgt bei Konflikten im Betrieb für sozialen Frieden. Bei einem Streit über eine IT-Schulungsmaßnahme wollte der Betriebsrat einen weiteren Experten dabeihaben.