Betriebe müssen den Gewerkschaften bei der Mitgliederwerbung nicht helfen
Viele Betriebe sehen die Gewerkschaften als Störfaktor im Firmenalltag. Deshalb haben sie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Spannung erwartet, ob sie den Arbeitnehmerverbänden auch noch bei der Mitgliederwerbung helfen müssen. Das BAG hat jetzt die Grenzlinie klar gezogen.
Firmen müssen der Gewerkschaft nicht die betrieblichen E-Mail-Adressen ihrer Beschäftigten zur Mitgliederwerbung überlassen. Dies beeinträchtigt die Berufsausübungsfreiheit und