Betriebsrat bestimmt mit
Ihr Betriebsrat spricht mit, wenn Sie in Ihrem Betrieb den Arbeitsschutz aufbauen oder neu organisieren.
Ihr Betriebsrat spricht mit, wenn Sie in Ihrem Betrieb den Arbeitsschutz aufbauen oder neu organisieren. Er muss auch bei der Bestellung von Mitarbeitern gehört werden, die Sie dafür auswählen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18.3.2014, Az. 1 ABR 73/12). Sie bleiben aber frei in der Entscheidung, welche Organisationsform Sie wählen.