Betriebsrat hat Spielraum
Arbeitgeber können ihrer Interessenvertretung nicht vorschreiben, an einem Webinar anstelle einer Präsenzveranstaltung teilzunehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden.
In dem Fall wollten zwei Mitglieder ein Präsenz-Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besuchen. Die Arbeitgeberin schlug aus Kostengründen ein Webinar vor. Der Betriebsrat