Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
9033
Betriebsrat ist Teil der verantwortlichen Stelle nach DSGVO

Betriebsrat kann Auskunft über Sonderzahlungen verlangen

Der Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber eine Liste mit gezahlten Sondervergütungen. Nur: Verletzt er mit der Herausgabe der Informationen nicht allgemeine Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und datenschutzrechtliche Vorgaben?

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber Auskunft über Sonderzahlungen verlangen. Es geht um Beschäftigte, die keine leitenden Angestellten sind. Das Unterrichtungsrecht des Betriebsrats und Datenschutz sind vereinbar, so das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung und Nutzung der Daten der Arbeitnehmer, zunächst durch den Arbeitgeber. Benötigt der Betriebsrat diese Informationen, um seinen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nachzukommen, muss der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen, so das LAG.

BAG hat das letzte Wort

Auch der Arbeitnehmer hat kein Vetorecht gegen die Herausgabe. Es gehe um die Lohngerechtigkeit im Verhältnis der Arbeitnehmer zueinander, über die der Betriebsrat zu wachen habe. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen auch deshalb nicht, weil der Betriebsrat selbst Teil der verantwortlichen Stelle nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist. Er ist in die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar eingebunden, erklärten die Arbeitsrichter.

Urteil:

LAG Hessen vom 10.12.2018, Az.: 16 TaBV 130/18
Hinweis: Ob das Urteil Bestand vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hat, ist abzuwarten.

Fazit:

Die vom Betriebsrat verlangten Auskünfte über Sonderzahlungen sind ihm zu übermitteln. Die Vorschriften zum Datenschutz widersprechen dem nicht.

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 15: Performance, Gewinner und Verlierer

Markt, Fonds, Benchmark – Lektionen aus Projekt 8

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 war im Performance‑Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) eine Woche ohne jede Handelsaktivität. Kein Fondswechsel, keine taktischen Manöver, keine Eingriffe. Und doch entstand ein klares Bild. Das Benchmarkdepot setzte den Maßstab, die Fondsportfolios reagierten unterschiedlich. Wer genau hinsieht, erkennt: Gerade im Fondsprojekt zeigt sich, wie viel Struktur, Ausrichtung und Historie wirklich bedeuten.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Bewegung, Mut und Momentum im Private Banking

Struktur schlägt Aktion – Lektionen aus Projekt 7

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 im Performance‑Projekt 7 (Private Banking Depot) war keine Woche der lauten Entscheidungen, sondern der leisen Wirkungen. Das Benchmarkdepot blieb passiv, nur wenige Vermögensverwalter handelten aktiv – und dennoch entstand eine klare Rangordnung. Wer genauer hinsieht, erkennt: Diese Woche erzählt viel darüber, wie Struktur, Markt und Risiko zusammenspielen, wenn Aktion zur Nebensache wird.
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 15: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Risiko ohne Aktion: Die stille Woche im Performance‑Projekt 5

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Kalenderwoche 15 war eine Woche ohne Handelsaktivitäten – und genau deshalb besonders aufschlussreich. Die Vermögensverwalter im Performance‑Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) ließen ihre Portfolios unverändert, während die Märkte arbeiteten. Wer genauer hinschaut, erkennt: Gerade in der Ruhephase zeigen sich Struktur, Risikoprofil und Managementstil deutlich. Diese Woche liefert seltene Klarheit darüber, wie Vermögen, Entwicklung und Drawdown wirklich zusammenhängen.
Zum Seitenanfang