Betriebsrat kann Starttermin einer Anlage nicht blockieren
Der Betriebsrat kann die sofortige Inbetriebnahme einer neuen Anlage nicht blockieren. Selbst wenn der Unternehmer gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung verstößt.
Das entschied das Landesarbeitsgericht