Betriebsrat trotz Ausfall beschlussfähig
Fällt ein Betriebsratsmitglied kurzfristig aus, bleibt der Betriebsrat trotzdem beschlussfähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Doch was passiert, wenn eine wichtige Entscheidung über finanzielle Einbußen für Mitarbeiter getroffen werden muss? Das Bundesarbeitsgericht hat den Sachverhalt geklärt.
Fällt ein Betriebsratsmitglied kurzfristig am Sitzungstag aus, muss der Betriebsratsvorsitzende nicht in aller Eile einen Ersatz herbeitelefonieren. Der Betriebsrat ist dann trotz des fehlenden Mitglieds beschlussfähig, so das Bundesarbeitsgericht. Das ausnahmsweise Fehlen eines Betriebsrates ist ein „heilbarer“ Fehler. Allerdings sind in einem solchen Fall Entscheidungen zunächst „schwebend unwirksam“, bis sie in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung bestätigt sind.
Der Fall beschäftigte die Arbeitsgerichte deshalb, weil für einen Mitarbeiter die neue Betriebsvereinbarung eine finanzielle Verschlechterung bedeutete. Er zweifelte deshalb daran, ob der Betriebsrat berechtigt war, seine Zustimmung zur neuen Betriebsvereinbarung zum Entgelt zu erteilen. Das BAG hat entschieden, dass der Betriebsrat in einer seiner folgenden Sitzungen seine Entscheidung bestätigen kann. Die Betriebsvereinbarung entfaltet damit ihre Wirkung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung.
Fazit: Ein Betriebsratsbeschluss kann auch ohne Nachladung eines Ersatzmitglieds wirksam zustande kommen.
Urteil: BAG vom 20.5.2025, Az.: 1 AZR 35/24