Betriebsratswahl: Handscanner darf helfen
Bei Betriebsratswahlen sind Hilfsmittel beim Auszählen der Stimmen erlaubt. Das Hessische LAG in Frankfurt entschied, dass der Wahlvorstand die bei einer Betriebsratswahl abgegebenen Stimmen mit Hilfe von Hochleistungsscannern auszählen darf. Die Richter entschieden zudem: Ein Vorschlag ist auch dann gültig, wenn die Befürworter ihn auf fotokopierten Listen unterstützen (Urteile vom 25.4.2018, Az.: 6 TaBVGa 83/18 und 16 TaBVGa 77/18).