Betriebsschließungsversicherung: Wirt gewinnt Millionen-Corona-Klage gegen Versicherung
Das Urteil wird noch Folgen haben … Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung (Lockdown) seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen.
Das Landgericht (LG) München verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil der Biergarten im Frühjahr 2020 wochenlang schließen musste.
Dreht sich jetzt das Blatt?
Die Assekuranz wollte, wie viele andere auch, nicht zahlen. Das bewertet das Gericht jetzt allerdings anders: Die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei, zumal der Vertrag erst Anfang März – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen – abgeschlossen wurde, so das Gericht.
Entscheidung mit Sprengkraft
Viele Hotel- und Gaststättenbetreiber klagen gegen ihre Gesellschaft auf Schadensersatz, weil diese die Corona-Epidemie nicht als Versicherungsfall werten. Deshalb hat die Entscheidung aus München besondere Sprengkraft und Bedeutung. Allein in München stehen dutzende weiterer Entscheidungen noch aus.
Fazit: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen transparent formuliert sein, damit sie wirksam sind.
Urteil: LG München vom 1.1.2020, Az.: 12 O 5895/20