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EuGH fordert Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung ein

Betriebsvereinbarungen müssen DSGVO-konform sein

Können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Vereinbarung die Regeln des europäischen Datenschutzes zumindest zeitweise außer Kraft setzen? Diese Frage musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

Der EuGH hat die Anforderungen an Betriebsvereinbarungen, die die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten regeln, verschärft. Das schränkt den Gestaltungsfreiraum von Arbeitgebern und Betriebsräten ein. Der EuGH stellte klar: Betriebsvereinbarungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, sind immer an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auszurichten. Eine Betriebsvereinbarung darf den Schutz der Beschäftigtendaten nicht aufweichen, so der EuGH. 


Fazit: Bestehende Betriebsvereinbarungen sind kritisch zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen.

Urteil EuGH vom 19.12.2024, Az.: C-65/23

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