Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2384
Mit Mindestabstand und Maske geht das auch in der Pandemie

Betriebsversammlung weiter erlaubt

Im Mai dieses Jahres hat die Pandemie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erreicht. Mit § 129 BetrVG hielt eine Sonderregelung Einzug: So können Betriebsversammlungen auch per Video-Schaltung durchgeführt werden. Ungeklärt war bislang, ob der Betriebsrat auf eine Präsensveranstaltung bestehen kann. Diese Frage hatte jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm zu entscheiden.

Wenn sich der Betriebsrat trotz Pandemie für die Durchführung von Teilversammlungen außerhalb des Betriebs in einer nur wenige Kilometer entfernten Stadthalle entscheidet, bewegt er sich im gesetzlich eröffneten Beurteilungsspielraum. 

Unter Pandemie-Bedingungen diese durchzuführen, ist allerdings eine Herausforderung. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat in jedem Fall angemessene Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellen, so die Ansage des LAG. 

AHA-Regeln einhalten

Entscheidet der Betriebsrat, die 360 Mitarbeiter auf drei Präsenzveranstaltungen zu verteilen und dabei alle Hygienevorgaben einzuhalten, muss der Arbeitgeber entsprechende Räumlichkeiten bereitstellen. Kann er das nicht im eigenen Haus, muss er dem Betriebsrat einen Vorschuss für die Anmietung entsprechender Veranstaltungsräume zahlen. 

Das LAG Hamm hat eine Hallenmiete von insgesamt 8.400 Euro für drei Teilveranstaltungen, also 2.800 Euro pro Termin, für angemessen erachtet. 

Fazit: Entscheidet der Betriebsrat eine Betriebsversammlung in Corona-Zeiten als Präsenzveranstaltung und nicht als Video-Konferenz durchzuführen, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.

Urteil: LAG Hamm vom 5.10.2020, Az.: 13 TaBVGa 16/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Neuer Währungskrieg zwischen den USA und China?

China könnte den Yuan gezielt drücken

Börse in China © kromkrathog / stock.adobe.com
Droht jetzt ein Währungskrieg zwischen China und den USA? Diese Frage treibt eine wachsende Zahl von Analysten in Asien um. Das berichtet unserer FUCHS-Korrespondentin aus China. Die Wahrscheinlichkeit für ein solches Szenario sind dem Vernehmen nach viel höher als in Europa derzeit angenommen wird.
  • Fuchs plus
  • Wie sich Unternehmen vor Geldwäsche schützen können

Geldwäsche-Prävention für Unternehmen

Im Rahmen von Geldwäsche-Ermittlungen kommen weltweit immer mehr verzweigte Geschäftsbeziehungen unter die Lupe. Das kann dazu führen, dass auch Unternehmen unter Verdacht kommen, die sich keiner Schuld bewusst sind. Ein entsprechendes Compliance-System hilft dabei, Risiken vorzubeugen.
  • Fuchs plus
  • Ein ETF, der die Börse Neuseelands abbildet

Ganz Neuseeland im Depot

Chart und Geld © KanawatTH / Getty Images / iStock
Die Börse von Neuseeland ist weit weg und mancher Anleger will nicht auf Einzelwerte vom anderen Ende der Welt setzen. Wer die Rendite-Chancen des Landes dennoch in sein Depot holen will, kann das leicht und preiswert über einen ETF.
Zum Seitenanfang