BGH-Urteil: Vertragsstrafe trotz Rücktritt
Ein Bauträger verpasst den Fertigstellungstermin für ein Wohnprojekt, woraufhin der Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt und dennoch die volle Vertragsstrafe von 365.000 Euro fordert. Der BGH bestätigt diesen Anspruch. Für den Verzicht auf die Vertragsstrafe im Rücktrittsfall bedarf es einer klaren vertraglichen Regelung.
Wichtige Entscheidung aus dem Vertragsrecht für Unternehmen: Eine Firma verlangt völlig zu recht, eine Vertragsstrafe von einem Bauträger, obwohl sie selbst zuvor vom Vertrag zurückgetreten ist.