Budgethoheit des Arbeitgebers gestärkt
Über Bonuszahlungen legt der Arbeitergeber und nicht die Einigungsstelle fest. Das hat jetzt das BAG entschieden.
Eine Einigungsstelle darf nach einem Urteil des BAG nicht darüber entscheiden, wie viel Geld der Arbeitgeber insgesamt für einen Bonus für die Mitarbeiter zur Verfügung stellt.