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Lohnerhöhung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Bundesarbeitsgericht urteilt zu Ausschluss von Lohnerhöhung

Ein Arbeitgeber kann Mitarbeiter nicht zu Vertragswechseln zwingen, indem er sie von Lohnerhöhungen ausschließt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nicht zu einem Wechsel des Arbeitsvertrags zwingen, indem er ihn von einer allgemeinen Lohn­er­hö­hung ausschließt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Darum sprach das Gericht einem Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung zu. 

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

Das BAG erkannte im Verhalten des Arbeitgebers eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Arbeitgeber muss diesen Grundsatz auch bei einer generellen freiwilligen Lohnerhöhung beachten und darf einzelne vergleichbare Mitarbeiter nicht willkürlich davon ausschließen.


Der Fall: Ein Arbeitgeber wollte die Belegschaft zur Unterschrift unter neue Arbeitsverträge bewegen, lockte mit einer pauschalen Gehaltserhöhung. Diese sollten aber nur Mitarbeiter bekommen, die die neuen Verträge unterschrieben haben. Dagegen klagte ein Mitarbeiter der nicht unterschreiben wollte - und gewann. 

Fazit: Der Ausschluss von Lohnerhöhungen ist kein Druckmittel für Arbeitgeber. Sie müssen den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten. 

Urteil: BAG vom 26.11.2025, Az.: 5 AZR 239/24

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