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China: Interne Kontrollmechanismen und Geschäftspraktiken anpassen

China: Neue Steuer- und Wettbewerbsregeln

Die chinesischen Steuerbehörden intensivieren ihre Bemühungen gegen Steuerdelikte. Mit einer neuen Initiative setzen sie auf Datenaustausch und strenge Maßnahmen. Acht Behörden arbeiten nun zusammen. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Unternehmen achten sollten.

Die chinesischen Steuerbehörden haben eine neue Initiative zur Bekämpfung von Steuerdelikten angekündigt. Darüber hinaus gelten neue Wettbewerbsregelungen. Acht chinesische Behörden arbeiten nun zusammen, um Steuersünder aufzuspüren. Es gibt drei Eckpfeiler: 

  • Datenaustausch: Rechnungen, Zahlungseingänge, Überweisungen, Sozialversicherungsdaten von Mitarbeitern und Kapitalveränderungen etc. werden digital abgeglichen. 
  • Verwaltungsmaßnahmen: Ermittlungen können sich über unmittelbar beteiligte Unternehmen hinaus auch auf Geschäftspartner und Dienstleister erstrecken.
  • Schwarze Liste und Strafmaßnahmen: Beschränkungen bei Kreditaufnahme, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Konsumbeschränkungen für verantwortliche Personen, strengere Grenzkontrollen sind angedachte Maßnahmen

Unternehmen in neun Kategorien unterliegen spezieller Überwachung. Dazu gehören Unternehmen mit anhaltenden Verlusten, mit ungewöhnlichen Lagerbeständen, mit auffälligen Exportsteuerrückerstattungen, mit unplausiblen Ertrags-Kosten-Relationen, mit inkonsistenten Einkaufs- und Verkaufsdaten, mit auffälligen Jahresabschlüssen und Unternehmen im Grenzbereich von Steuervergünstigungen, ebenso Einzelunternehmen mit kurzer Aktivitätsdauer sowie Briefkastenfirmen.

Präventiv-Maßnahmen für Unternehmen

Unternehmen können einige präventive Maßnahmen ergreifen. Die Experten von Rödl & Partner raten dazu, die steuerlichen Compliance-Vorschriften unbedingt ernst zu nehmen. Wer zu diesen Kategorien gehört, sollte umgehend Selbstprüfungen und nötige Korrekturen einleiten.

Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb

Eine Novelle des Anti-Unfair Competition Law (AUCL) erweitert zudem die Definition von unlauterem Wettbewerb. Ergänzt wurde ein Katalog zu irreführenden Geschäftspraktiken, die zu einer Verwechslungsgefahr beim Verbraucher führen können. In Sachen Bestechung und Bestechlichkeit gilt nun: Während die alte Gesetzesfassung nur die Gewährung von Bestechungsgeldern untersagte, ist jetzt auch für Einzelpersonen und Organisationen die Annahme verboten.

Zudem gilt, dass alle Rabatte, Provisionen und verbundene finanzielle Transaktionen transparent aufzuzeichnen sind. Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Kopplung von Warenverkäufen mit Gewinnspielen, die Behinderung oder Störung von Online-Geschäftsaktivitäten sowie Rufschädigung im geschäftlichen Verkehr, Preisdumping und die Ausnutzung einer dominanten Stellung im Markt. Hinzu kommt: Werden unlautere Wettbewerbshandlungen im Ausland begangen, die den chinesischen Markt bzw. legitime Rechte inländischer Unternehmen betreffen, kann auch das in China verfolgt werden. Unternehmen haben nun bessere Möglichkeiten gegen Mitbewerber vorzugehen. Und: Laut Rödl & Partner gewährt die AUCL-Novelle Unternehmen auch erweiterten Rechtsschutz.

Haftung

Zudem wurde das Sanktionsregime verschärft. Neben einer allgemeinen Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Gesetzesverstößen können nun auch die verantwortlichen Mitarbeiter und Manager persönlich haften.

Checkliste: Rödl & Partner (China) raten zur:
  • Überprüfung von Preisnachlässen, Rabatten und anderen Vergünstigungen, die Geschäftspartnern gewährt werden, 
  • verstärkten Überwachung von Agenten, Drittparteien und Partnern, um sicherzustellen, dass Bestechungsgelder nicht über diese Vermittler weitergegeben werden,
  • Aktualisierung der internen Kontrollen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter oder Beauftragte des Unternehmens Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere Vorteile im Rahmen von Geschäftstransaktionen erhalten sowie entsprechende Schulungen für Mitarbeiter,
  • Prüfung von Verträgen im Hinblick auf eine mögliche Ausnutzung einer dominanten Stellung,
  • Prüfung der Richtlinien zur Nutzung von Daten, Algorithmen, Technologien, Plattformregeln usw. zur Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken,
  • Prüfung von Werbemaßnahmen: Vermeidung von irreführender Werbung, Vergleichswerbung, Nutzung unechter Bewertungen usw.

Fazit: Unternehmen sollten Geschäftspraktiken, Marketing- und Preisstrategien, interne Kontrollmechanismen als auch Compliance-Regeln überprüfen und anpassen.

Hinweis: In der Online-Version finden Sie eine ausführliche Checkliste für Unternehmen.

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