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Nicht in jedem Bundesland erlaubt

Click & Collect im Handel immer beliebter

Im Shutdown bleiben große Teile des Einzelhandels zu. Viele bieten ihre Waren deshalb online für Selbstabholer an - Click & Collect nennt sich das Konzept. Bleibt die Frage, welche Rechte beim Abschluss dieser Art von Kaufverträgen für den Händler gelten?
Click&Collect wird im Handel immer beliebter. Händler wie Saturn, IKEA, Butlers, Galeria Karstadt Kaufhof, aber auch viele kleinere Händler, bieten jetzt ihren Kunden an, kurzfristig Ware online zu zu kaufen oder zu reservieren, um sie dann kontaktlos an einer Abholstation im Geschäft in Empfang zu nehmen. 

Ob der Händler bei Click & Collect seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen muss, hängt vom Vertrag ab.

14 Tage Widerrufsrecht gilt

Werden Produkte auf einer Internetseite (z.B. im Online-Shop) gekauft, haben die Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Darauf weist ist Verbraucherzentrale NRW hin. Die Ware kann abgeholt oder zugeschickt werden. Das spielt dabei keine Rolle. Auch die Art der Bezahlung ist nicht relevant. 

Bei reservierter Ware verhält es sich anders

Der Widerruf ist gegenüber dem Vertragspartner am besten per E-Mail, Fax oder Brief zu erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurücksenden, gilt nicht als Widerruf. Sollte der Kunde nach einem Click & Collect-Kauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, braucht er die Ware nicht unbedingt zu übersenden. Er kann sie am „Collect“-Ort, also im Laden, wieder abgeben. Alternativ ist es auch möglich, das Produkt per Paketdienst zurückzusenden. Die Kosten trägt dann grundsätzlich der Kunde. Es sei denn, der Händler bietet an, die Retour-Kosten zu übernehmen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird die Ware nur reserviert, fällt also die endgültige Kaufentscheidung erst vor Ort, besteht kein Widerrufsrecht! 

Fazit: Bei Click & Collect gelten beim Verkauf die Regeln des Online-Handels.

Hinweis: Jedes Bundesland regelt individuell die Selbstabholung von Bestellungen vor Ort – Infektionsschutz ist Ländersache.

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