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Haftung – Unternehmensstrafrecht kommt

Compliance schützt vor hohen Strafen

Mit der Verabschiedung eines Strafrechts für Unternehmen ist innerhalb der nächsten zwei Jahre zu rechnen. Damit sollen auch Unternehmen für größere Vergehen wie Körperverletzung oder Betrug haftbar gemacht werden können. Die Strafen werden hoch sein. Doch es gibt vorbeugende Möglichkeiten, die Strafen abzumildern ...

Ein gut verfasstes Compliance-Regelwerk kann Ihr Unternehmen künftig vor hohen Strafen schützen! In etwa zwei Jahren dürfte das neue Unternehmensstrafrecht beschlossen werden. Dann können Unternehmen etwa bei Betrug oder Körperverletzung direkt verklagt und verurteilt werden. Die derzeit vergleichweise geringen Strafen aus dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWIG) von bis zu 10 Mio. Euro richten sich nur gegen haftende Einzelpersonen. Sie sind nicht nur Politikern in allen Parteien, sondern auch Juristen ein Dorn im Auge.

Unternehmen sollen einfacher haftbar gemacht werden – bis zu 10% vom Umsatz als Strafe

Noch ist vieles unklar, aber es zeichnen sich einige Grundlinien ab. Es wird sich um ein neues Stammgesetz handeln, das nicht in das Ordnungswidrigkeitsrecht oder Strafgesetz integriert wird. Das wurde in einer Diskussionsrunde in Berlin, die vom Verband der chemischen Industrie (VCI) und dem Berufsverband der Compliance Manager (BCM) organisiert wurde, herausgestellt.

Das Gesetz wird hohe Strafen fordern. Im Gespräch sind 10% vom Umsatz. Im Kölner Entwurf, den einige Rechtsprofessoren verfasst haben, ist sogar von 15% die Rede. Zur öffentlichen Nennung verurteilter Unternehmen wird es aber nicht kommen. Die Ablehnung durch Juristen ist einhellig.

Funktionierende Compliance-Systeme wirken strafmildernd

Beim neuen Strafrecht für Unternehmen wird die unternehmensinterne Compliance eine große Bedeutung erlangen. Denn Compliance-Systeme können in mehrfacher Hinsicht strafmildernd wirken. Zum einen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass sie generell funktionieren. Vor Gericht wird ein Fall damit als Einzelfall gewertet. Andererseits kann auch die Veränderung der Compliance-Systeme in Folge von Verstößen strafmildernd wirken, bzw. Compliance-Auflagen können die Strafe verringern.

Mit Einführung des Gesetzes werden wohl auch die Compliance-Grundsätze geregelt und abgestuft. Etwa in der Reihenfolge: Gibt es ein Compliance-System, wurden Mitarbeiter danach geschult und gab es Kontrollen, dass die Anforderungen verstanden wurden?

Fazit:

Befassen Sie sich, falls nicht schon geschehen, ab sofort intensiv mit der Einführung und Verbesserung eines unternehmensinternen Compliance-Systems.

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