Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3642
Direktionsrecht schlägt Besitzstandswahrung

Darf der Arbeitgeber dem Vertriebler seinen Altkundenstamm wegnehmen?

Zwei Personen sitzen sich gegenüber © vchalup / stock.adobe.com
Ob ein Außendienstler genügend Aufträge hereinholt oder Chancen verbockt, schlägt sich sofort in harten Zahlen nieder. Die Beurteilung dieser Zahlen obliegt allein dem Arbeitgeber. Aber hat der Chef auch jederzeit die Möglichkeit, seinen langjährigen Vertrieblern andere Kunden - auch Neukunden - zuzuweisen? Ein Vertriebler hatte geklagt und eine Bestandsgarantie für seine Kontakte gefordert.

Arbeitgeber dürfen ihren Vertriebsmitarbeitern den Kundenstamm wegnehmen und auch Neukunden zuweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden. Der Arbeitgeber muss bei dieser Entscheidung auch keine Rücksicht darauf nehmen, dass z.B. einem Senior Account Executive schon viele Jahre ein Kundenstamm zugeordnet ist, den der Mitarbeiter auch wesentlich selbst aufgebaut hat. 

Arbeitgeber dürfen auch langjährigen Vertriebsmitarbeitern mit Stammkunden völlig neue Kunden zuordnen. Ebenso ist erlaubt, den Vertrieblern Neukunden zuzuweisen. Das hatte ein Arbeitgeber getan, bei dessen Vertriebsmitarbeiter etliche Vertragsabschlüsse ausblieben und die Umsatzerwartungen bei weitem nicht erfüllt wurden.  

Direktionsrecht macht Neuzuweisung von Kunden möglich

Eine solche Entscheidung des Chefs ist durch das Direktionsrecht gedeckt, so das LAG. Vertriebler haben keine Bestandsgarantie für Altkunden. Dabei spielt auch keine Rolle, dass dem Außendienstmitarbeiter dadurch 85.000 Euro Provisionszahlungen verloren gehen. Die Neuverteilung der Kunden bewege sich im Rahmen des zwischen den Parteien vereinbarten Arbeitsvertrages und der Stellenbeschreibung für den Senior Account Executive. 

Der Austausch des Ansprechpartners für den Kunden ist nach Auffassung des LAG weder sachwidrig noch willkürlich, sondern von der unternehmerischen Beurteilung getragen. In der Macht des Chefs stehe es zu entscheiden, dass ein anderer Verkäufer versuchen sollte, schneller zum Abschluss zu gelangen und dass er für die Verhandlungen besser geeignet sei.

Fazit: Der Arbeitgeber darf einem Verkäufer im Rahmen seines Direktionsrechts Altkunden entziehen und Neukunden zuweisen.

Urteil: LAG Köln vom 31.1.2022, Az.: 2 Sa 486/21

Neueste Artikel
  • Gesamtüberblick und Wochenbericht für KW 45: PP V, PP VII und PP VIII im Vergleich

FUCHS Performance-Projekte: Benchmarks im Fokus - Wer überzeugt bei Wertentwicklung, Risiko und Handelsaktivität?

Erstellt mit Canva
In der Kalenderwoche 45 offenbaren die FUCHS Performance-Projekte erneut markante Unterschiede zwischen den Depotklassen. Die Benchmarkdepots setzen zwar die Referenzpunkte, doch einzelne Institute schaffen es, durch gezielte Strategien oder aktives Management hervorzustechen. Die Woche bringt nicht nur neue Gewinner und Verlierer hervor, sondern liefert auch aufschlussreiche Erkenntnisse über das Risikoverhalten der Teilnehmer – mit und ohne Handelsaktivität.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 45: Banken schlagen Benchmarkdepot – defensive Strategien im Vorteil

Projekt 8: Die meisten Banken trotzen der Schwäche – Benchmarkdepot abgeschlagen

Erstellt mit Canva
In KW 45 mussten fast alle Depots Verluste hinnehmen. Doch während das Benchmarkdepot deutlich Federn ließ, konnten viele Banken mit defensiven Strategien die Rückschläge begrenzen oder sogar leichte Gewinne erzielen. Handelsaktivitäten gab es in dieser Woche keine – ein ruhiger Markt mit klaren Gewinnern und Verlierern.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsaktivitäten

Projekt 7 in KW 45: Oberbanscheidt & Cie dominiert – Benchmark schlägt viele Wettbewerber

Erstellt mit Canva
In Kalenderwoche 45 zeigte sich Projekt 7 (Private Banking Depot) schwankungsanfällig. Während die Benchmark Verluste verbuchte, setzten sich nur wenige Institute an die Spitze. Besonders Oberbanscheidt & Cie Vermögensverwaltungs GmbH überzeugte mit Gewinn. Die meisten Teilnehmer mussten Verluste hinnehmen. Handelsaktivitäten prägten die Woche.
Zum Seitenanfang