Das Vergaberecht gilt weiter
Wer sich bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringungen zu flexibel zeigt, geht rechtliche Risiken ein.
Unternehmen, die bei der Vergabe für Ausstattung und Bau von Flüchtlingsunterkünften das Nachsehen haben, müssen sich nicht mit den Hinweis auf Dringlichkeit abspeisen lassen. Die Flüchtlingsbeauftragten der Städte und Kommunen agieren trotz diverser Ausnahmeregelungen von EU, Bund und Ländern oft am Rande oder schon jenseits der Legalität. Feldbetten, Duschkabinen, Toiletten: alles ausverkauft. Es wird deshalb geordert, was zu kriegen ist – ohne auszuschreiben. Vor allem im Brandschutz sind Kompromisse bei Vergabe und Genehmigung gefährlich. Geht etwas schief, ist Zeitdruck kein Argument vor Gericht. Auch wenn die Kanzlerin selbst zu unbürokratischem Verhalten aufruft – es gilt nach wie vor das Vergaberecht. Auch wird sich niemand auf Dringlichkeit berufen können. Ein Genehmigungsverfahren für den Bau von Flüchtlingsunterkünften dauert garantiert länger als ein Vergabeverfahren.
Fazit: Verantwortliche müssen die Grenzen ihrer Spielräume kennen und beachten. Wer sich bei einer freien Vergabe benachteiligt sieht, hat gute Chancen, sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen zu können.