Deichmann muss Müllkosten für Schuhkartons bezahlen
Betriebe haben mit den europäischen und nationalen Recycling-Verordnungen für Papier, Glas, Kunststoff etc. zu kämpfen. So auch der Schuhhändler Deichmann, der im Jahr 2024 weltweit über 140 Millionen Paar Schuhe verkaufte. Die Essener Firma hatte den Streit um die Müllkosten angezettelt, weil sie die hohen Belastungen für das Recycling der Schuhkartons nicht länger tragen wollte, und klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen.
Das Gericht entschied in seinem Urteil auf 98 Seiten, dass eine Befreiung vom „Grünen Punkt“, dem System der Kreislaufwirtschaft, ausgeschlossen ist. Deichmann hatte argumentiert, dass es sich bei Schuhkartons um Transportverpackungen handele,