Delisting auf dem Prüfstand
Delisting soll wieder von Hauptversammlungen beschlossen werden. Eine entsprechende Änderung des Aktienrechtes fordert der Bundesrat.
Das Delisting von Aktien soll erschwert werden. Dies prüft die Bundesregierung in der geplanten Novellierung des Aktiengesetzes auf Vorschlag des Bundesrates. Hintergrund: Nach geltendem Recht können Minderheitsaktionäre aus Unternehmen relativ einfach herausgedrängt werden (Squeeze out). Ohne Börsennotierung und Verkaufsmöglichkeit kommt dies einer Enteignung gleich. Künftig sollen wieder Hauptversammlungen über Abfindungen und einen Rückzug von der Börse befinden. Das ist laut Bundesrat beabsichtigt. Dies entspräche der bis 2012 geltenden Rechtslage. Würde die alte Regelung wiederkommen, wäre das Eigentumsrecht der Aktionäre wieder mehr wert als bisher. Allerdings hatte man das Squeeze out erleichtert, weil sich viele Querulanten zuvor die Zustimmung zum Delisting teuer bezahlen ließen. Sie hatten oft nur wenige „Stänkeraktien“ in ihrem Besitz.
Fazit: Bis zur Neufassung des Gesetzes sind Aktien möglicherweise wieder attraktiv, die durch Delisting nicht handelbar sind. Geplant ist die Aktiengesetzreform für 2016.