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Entlassungen

Der Einzelbetrieb zählt

Bei beabsichtigten Entlassungen gilt als Betrieb nur die Einheit, die den betroffenen Arbeitnehmern für ihre Arbeit zugewiesen ist.
Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. 4. 2015, Az. C 80/14) wurde der Versuch abgewehrt, Vorgänge in einem Filialbetrieb auf ein ganzes Unternehmen auszudehnen. Damit musste die Einzelhandelskette Woolworth nicht für jede Filiale einen Sozialplan erstellen. Das Urteil grenzt den Betrieb exakt ein. Für die Berechnung, ob er 20 Mitarbeiter oder mehr zählt, ist nur derjenige Unternehmensteil zu berücksichtigen, in dem Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeit tun. In Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten müssen keine Sozialpläne aufgestellt werden. Auch die Informationspflichten für Massenentlassungen gelten nicht. Würden bei Filialbetrieben oder verbundenen Unternehmen alle Betriebsteile zusammen gezählt, wäre diese Grenze rasch erreicht.

Fazit: Eine unternehmensfreundliche Entscheidung, die Filialisten größere Freiheiten gibt.

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