Deutschland versäumt Frist
In wenigen Tagen endet die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie - und für Unternehmen steigt die rechtliche Unsicherheit. Denn bis zum 7. Juni 2026 müssten die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht überführen. Deutschland wird dieses Ziel aber verfehlen. Die notwendigen Änderungen am Entgelttransparenzgesetz und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind bislang nicht beschlossen.
Gilt die EU-Richtlinie oder gilt sie nicht?
Für Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Gilt die Richtlinie trotzdem schon? Die Antwort heißt ja und nein. Denn formal gelten die neuen Berichtspflichten, Auskunftsansprüche oder Vorgaben für Stellenausschreibungen nicht automatisch, nur weil die Umsetzungsfrist abläuft. Richtlinien der EU entfalten grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung zwischen privaten Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unternehmen müssen daher nicht über Nacht sämtliche Anforderungen der neuen Rechtslage erfüllen.
Die Arbeitsgerichte sind aber dennoch verpflichtet, bestehendes nationales Recht möglichst im Sinne europäischer Vorgaben auszulegen. Je länger Berlin also mit der Umsetzung wartet, desto größer wird die Grauzone. Arbeitnehmer, Betriebsräte und ihre Anwälte werden sich auf die europäischen Vorgaben berufen. Arbeitgeber werden dagegenhalten, dass diese noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden. Im Streit müssen dann die Gerichte entscheiden.
Zustand verlängerter Rechtsunsicherheit
Das Ergebnis ist ein Zustand, den Unternehmen besonders ungern mögen: Rechtsunsicherheit. Dabei geht es nicht nur um formale Berichtspflichten. Die EU-Richtlinie zielt auf mehr Transparenz bei Gehältern, stärkere Informationsrechte für Beschäftigte und schärfere Regeln gegen ungerechtfertigte Entgeltunterschiede. Viele Unternehmen werden sich deshalb fragen müssen, ob ihre Vergütungsstrukturen einer späteren Prüfung standhalten.