Die Neue bekommt Recht
Die zweite Ehefrau kann das frühere Testament zugunsten der ersten anfechten.
Eine nicht berücksichtigte zweite Ehefrau hat das Recht, das Testament ihres verstorbenen Mannes anzufechten. Dies gilt, wenn nur die Ex-Ehefrau darin begünstigt wurde. Dies entschied rechtskräftig das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.10.2014, mitgeteilt am 14. 1.2015, Az. 15 W 14714). Der zugrunde liegende Fall: Zunächst gab es ein Testament zu Gunsten der ersten Ehefrau. Dieses sollte ausdrücklich auch im Falle einer Scheidung gelten. Ein zweites Testament dagegen widerrief diese Verfügung nach der Scheidung. Dass es nicht an die erste Ehefrau übermittelt wurde, hielt das Gericht für einen „Schönheitsfehler“. Die zweite Ehefrau konnte das erste Testament anfechten, weil sie Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Dies sei im ersten Testament nicht berücksichtigt worden. Das Gericht vermutete, dass der Ehemann dies bei Kenntnis der späteren Heirat berücksichtigt hätte.
Fazit: Das zweite Testament ersetzt auch in diesem besonderen Fall – wie sonst üblich – das erste.