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BAG konkretisiert Widerrufsrecht beim Dienstwagen

Dienstwagen zum Monatsende kündigen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen die private Nutzung eines Dienstwagens in der Kündigungsfrist jederzeit stoppen. Doch Vorsicht, denn wenn dies mitten im Monat geschieht.

Arbeitgeber können die private Nutzung eines Dienstwagens während einer Freistellung in der Kündigungsfrist zwar jederzeit stoppen. Das hat aber einen Nachteil im Vergleich zur Beendigung zum Monatsende. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Gericht bestätigte damit das vertragliche Widerrufsrecht des Arbeitgebers für die Privatnutzung eines Dienstwagens. 

Wichtig: Wird die private Nutzung des Autos im laufenden Kalendermonat ausgesprochen, obwohl der Mitarbeiter den vollen geldwerten Vorteil versteuert, muss der Arbeitgeber die finanziellen Folgen tragen. Deshalb ist es besser für den Arbeitgeber, das Dienstwagenprivileg zum Monatsende zu kündigen.

Fazit: Der Widerruf einer Privatnutzung eines Dienstwagens in der Kündigungsfrist ist zulässig, wenn eine wirksame Widerrufsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart ist. 


Urteil: BAG vom 12.2.2025, Az.: 5 AZR 171/24

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