„Digital Native“ ist altersdiskriminierend
Unternehmen sollten den Begriff "Digital Native" in Stellenanzeigen vermeiden, da er als altersdiskriminierend gilt. Ein Urteil des LAG Baden-Württemberg führte zu einer Entschädigung von 7.500 Euro für einen abgelehnten Bewerber. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf Arbeitgeber achten sollten.
Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen beim Begriff "Digital Native" Vorsicht vermeiden. Denn der Begriff kann als altersdiskriminierend verstanden werden. Das ist die Folge eines