„Digital Native“ ist altersdiskriminierend
Begriff "Digital Native" ist altersdiskirminierend
Im Streitfall ging es um eine Stelle als Manager Corporate Communication bei einem Sportartikelhersteller. Für die wurde jemand gesucht, der sich "„als Digital Native fühlt". Ein Diplomwirtschaftsjurist, der in den 70-er Jahren geboren wurde, erhielt eine Absage. Daraufhin klagte er wegen Altersdiskriminierung und gewann obwohl die Firma die Absage damit begründet hatte, dass der Wirtschaftsjurist überqualifiziert sei und keinen Bezug zum Thema Sport nachgewiesen habe.
Fazit: Unternehmen sollten bei Stellenausschreibungen auf den Begriff „Digital Native“ verzichten.
Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 7.11.2024, Az.: 17 Sa 2/24