Digitale Belegeinsicht für Nebenkostenabrechnungen
Seit Januar 2025 dürfen Vermieter von Wohnungen ihren Mietern die Belegeinsicht auch in digitaler Form ermöglichen. Ob diese Regelung nach dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) auch für Gewerberaum-Mietverhältnisse gilt, musste das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entscheiden. Es fällt ein unerwartetes Urteil.
Vermieter gewerblicher Räume müssen die Belege für die Nebenkostenabrechnung weiterhin