Digitale Klagen und Zivilprozesse kommen
Das Bundesjustizministerium will digitale Klagen und Zivilprozesse möglich machen. Dazu sollen ab 2025 die ersten Zivilverfahren online per Videokonferenz geführt werden. Dafür wird die Zivilprozessordnung (ZPO) geändert. Zunächst werden Online-Verfahren dann in Pilotprojekten ausprobiert. Auf Basis der Erfahrungen soll in den folgenden Jahren dann der rechtliche Rahmen ausgearbeitet werden.
Gut geeignet bei Kleinforderungen und Verbraucherprozessen
Besonders im Bereich der Geltendmachung von Kleinforderungen sieht das Justizministerium auf Anfrage von FUCHSBRIEFE eine gute Möglichkeit für die Nutzung von Online-Prozessen. Später können auch wiederholt auftretende, gleichgelagerte Ansprüche von Verbrauchern so verhandelt werden. Das wird den Aufwand für Zivilprozesse verringern und so die Gerichte entlasten.
In Strafverfahren soll in Zukunft eine digitale Aufzeichnung genutzt werden. Die Aufzeichnungen sollen automatisch in Textdokumente übertragen werden. Der Unmittelbarkeitsgrundsatz, der in Strafverfahren gilt, soll aber nicht angetastet werden. Daher können Strafverfahren auch in Zukunft nicht online über Videokonferenz stattfinden.