Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1419
Beiträge zur Sozialversicherung entfallen

Direktversicherte können auf dicke Nachzahlung hoffen

Eine Direktversicherung bei einer Pensionskasse ist für Geschäftsführer und leitende Angestellte eine interessante Variante der Altersvorsorge. Was viele aber nicht wissen: Auch für den ausschließlich privat eingezahlten Anteil, verlangen die Krankenkassen bei der späteren Rentenzahlung nochmals Beiträge. Damit ist jetzt allerdings jetzt Schluss.

Direktversicherte können auf eine dicke Nachzahlung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerFG) hat jetzt entschieden, dass für die privat finanzierten Anteile der Altersversorgung in bestimmten Fällen später bei der Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Was viele Versicherte gar nicht wissen: Auch für den ausschließlich privat eingezahlten Anteil verlangen die Krankenkassen bisher bei der späteren Rentenzahlung nochmals Beiträge. Damit ist jetzt allerdings jetzt Schluss.

Wer muss sich das Urteil genau anschauen? Derjenige, der seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat, also ohne den Arbeitgeber, finanziert hat und später dann von seiner Rente Beiträge an die Krankenkasse abführen musste, kann Geld zurückbekommen.

Im entschiedenen Fall hatten zwei Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auf freiwilliger Basis weiter Beiträge in ihre Pensionskasse eingezahlt. Im Rentenalter kam die Überraschung: Auch aus dem ausschließlich privat finanzierten Anteil der Pension forderten die Krankenkassen ihre Beiträge.

KK-Beitragszahlungen auf den privat finanzierten Anteil verstoßen aber gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz. Denn: Vergleichbare Leistungen aus privat finanzierten Lebensversicherungen sind nicht der Beitragspflicht unterworfen.
Klare Ansage der obersten Richter: Wer seinen Vertrag nach Ausstieg beim Arbeitgeber privat, also aus eigenen Mitteln weiterfinanziert, muss auf diesen Teil der Rente keine Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

Hinweis:

Der Rückzahlungsanspruch gilt nur für die letzten vier Kalenderjahre. Die Neuregelung gilt ebenso bei Einmalzahlungen.

Fazit:

Vom privat finanzierten Anteil einer Rentenversorgung sind künftig keine Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Urteil: BVerfG vom 27.6.2018, Az.: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Streit um Sozialplan

Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen

Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.
  • Ohne Mut, ohne Führung: Wie Merz die CDU schwächt

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat ohne Kanzlerformat

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Friedrich Merz, einst gefeiert als konservativer Hoffnungsträger und scharfsinniger Redner, entpuppt sich in der Realität als das Gegenteil dessen, was Deutschland in einer politisch und wirtschaftlich angespannten Zeit braucht: einen starken Kanzler, kommentiert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Performance-Projekte: Gewinner und Verlierer im Überblick

Vermögensverwalter versus ETF-Portfolio: Wenig Licht und viel Schatten

Ein Performance-Projekt ist ein Marathonlauf über 5 Jahre und länger. Illustration erstellt mit ChatGPT
Nur 16 % der Vermögensverwalter schlagen die ETF-Benchmark – ein ernüchterndes Ergebnis für die Branche. Doch einige Häuser glänzen in der FUCHS | RICHTER Performance-Analyse 2024 mit beeindruckenden Ergebnissen. Welche Strategien lohnen sich für Anleger wirklich?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Investmentprozess bei HRK LUNIS: Detailreich, aber nicht frei von Kritik

Investments bei HRK LUNIS: Von der Analyse zur Fokusliste

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
HRK LUNIS stellte in einer jüngsten Präsentation vor einem Expertengremium ihren Investmentprozess für ein Vermögensverwaltungsmandat vor. Dieser Prozess beginnt mit der Ideengenerierung in der sogenannten „Haackes Denkfabrik“, einem internen Forum, in dem unterschiedliche Themen diskutiert werden, um neue Investitionsideen zu entwickeln.
  • Fuchs plus
  • Der Investmentprozess von Grüner Fisher – Stärken und Schwächen im Fokus

Investmentstrategie bei Grüner Fisher: Anpassungsfähigkeit als Schlüssel

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Grüner Fisher Investments hat sich als ein bedeutender Vermögensverwalter weltweit etabliert, mit einem verwalteten Vermögen von über 82 Milliarden USD und einer Präsenz in 15 bis 16 Ländern. Das Unternehmen betont seine kundenzentrierte Investmentstrategie, die auf einem dynamischen Top-Down-Ansatz basiert. Dieser Prozess zielt darauf ab, Portfolios nicht statisch zu halten, sondern aktiv an das sich ständig verändernde Weltbild anzupassen.
  • Fuchs plus
  • Streit um Sozialplan

Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen

Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.
Zum Seitenanfang