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Manager auch nach dem Konkurs durch D&O geschützt

D&O-Versicherung bei Insolvenz

Kann eine Versicherung beim Konkurs einer Firma die D&O-Police kündigen? Das musste jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das Urteil ist positiv für die versicherten Manager ausgefallen.

D&O-Versicherungen haben über den Insolvenzantrag eines Unternehmens hinaus Bestand. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Sie wissen: Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer und Manager, die weitreichende Entscheidungen treffen und besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Im Streitfall ging eine Firma insolvent und der eingesetzte Ver­wal­ter der Aktiengesellschaft ver­such­te möglichst viel zu ret­ten. Das Un­ter­neh­men und ein frü­he­res Vor­stands­mit­glied waren wegen einer Pflicht­ver­let­zung auf Schadensersatz verklagt wor­den. Die Firma und der Manager wähnten sich aber durch die D&O-Versicherung abgesichert.

Mindestkündigungsfrist gilt auch im Insolvenzfall

Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Schadenssumme von 800.000 Euro zu zahlen. Sie verwies auf eine Klausel in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der zufolge endete die Versicherung automatisch, wenn ein Insolvenzantrag gestellt ist. Diese Regelung ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtlich unzulässig, da das Versicherungsvertragsgesetz (§ 11 Abs. 1 und 3) die Firma vor dem "abrupten Ende" des Versicherungsschutzes schützt: Vorgeschrieben ist eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist wurde von der D&OVersicherung aber nicht eingehalten.

Fazit: Eine D&O-Versicherung endet nicht automatisch bei einem Insolvenz-Antrag. Die Versicherung muss auch dann die Kün­di­gungs­frist einhal­ten. Bis zur Kündigung sind Unternehmer und Manager auch bei einer Insolvenz geschützt.

Urteil: BGH vom 18.12.2024, Az.: IV ZR 151/23

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