D&O-Versicherung bei Insolvenz
D&O-Versicherungen haben über den Insolvenzantrag eines Unternehmens hinaus Bestand. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Sie wissen: Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer und Manager, die weitreichende Entscheidungen treffen und besonderen Risiken ausgesetzt sind.
Im Streitfall ging eine Firma insolvent und der eingesetzte Verwalter der Aktiengesellschaft versuchte möglichst viel zu retten. Das Unternehmen und ein früheres Vorstandsmitglied waren wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz verklagt worden. Die Firma und der Manager wähnten sich aber durch die D&O-Versicherung abgesichert.
Mindestkündigungsfrist gilt auch im Insolvenzfall
Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Schadenssumme von 800.000 Euro zu zahlen. Sie verwies auf eine Klausel in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der zufolge endete die Versicherung automatisch, wenn ein Insolvenzantrag gestellt ist. Diese Regelung ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtlich unzulässig, da das Versicherungsvertragsgesetz (§ 11 Abs. 1 und 3) die Firma vor dem "abrupten Ende" des Versicherungsschutzes schützt: Vorgeschrieben ist eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist wurde von der D&OVersicherung aber nicht eingehalten.
Fazit: Eine D&O-Versicherung endet nicht automatisch bei einem Insolvenz-Antrag. Die Versicherung muss auch dann die Kündigungsfrist einhalten. Bis zur Kündigung sind Unternehmer und Manager auch bei einer Insolvenz geschützt.
Urteil: BGH vom 18.12.2024, Az.: IV ZR 151/23