Dozententätigkeit kein Kündigungsgrund
Sie können Ihrem Betriebsrat nicht kündigen, wenn er ohne Genehmigung die in der Vergangenheit stets genehmigten Seminare für Gewerkschaften abhält und deshalb dem Betrieb fernbleibt.
Sie können Ihrem Betriebsrat nicht kündigen, wenn er ohne Genehmigung die in der Vergangenheit stets genehmigten Seminare für Gewerkschaften abhält und deshalb dem Betrieb fernbleibt. So lautete der Beschluss des LAG Düsseldorf vom 30.01.2014 (15 TaBV 100/13). In dem konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin in der Vergangenheit über Jahre hinweg die Dozententätigkeit als Sonderurlaub gewährt, im letzten Jahr jedoch die Genehmigung verweigert.