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Urteil:
Urteil vom 4.10.2018, Az.: 25 S 22/18.
Fazit:
Ein Geldgeschenk zum Erwerb eines Betriebsvermögens ist über die Erbschaftsteuer nicht begünstigt.
Urteil vom 4.10.2018, Az.: 25 S 22/18.
Ein Geldgeschenk zum Erwerb eines Betriebsvermögens ist über die Erbschaftsteuer nicht begünstigt.
Stand: 11.08.2017 19:01
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