Energieaudits müssen alle vier Jahre durchgeführt werden
Denken Sie an die Energieaudits! Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und mehr, sowie einem Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro und darüber müssen alle vier Jahre ein solches Energieaudit durchführen lassen.
Nichteinhaltung mit Bußgeldern bestraft
Die Durchführung wird von der BAFA stichprobenartig überprüft. Dabei zeigt sich, dass viele Unternehmen die Verordnung nicht kennen. Das Audit besteht aus der Erfassung und Analyse von mindestens 90% des Verbrauchs von Strom, Gas, Wärme usw. bis hin zu Kraftstoff. Auf der Basis werden Verbesserungsvorschläge gemacht und mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse verbunden.
Kommen die Unternehmen der Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Dazu gehört auch, wenn das Audit nicht richtig – etwa weil weniger als 90% des Verbrauchs erfasst wurden –, oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. Erste Deadline war der 5.12.2015, verspätete Audits müssen begründet werden. Die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. Unternehmen mit zertifiziertem Energie- oder Umweltmanagementsystemen sind von der Verpflichtung freigestellt.
Fazit:
Der Aufwand für die Durchführung ist geringer als das mögliche Bußgeld.