Entgeltfortzahlung kann gestoppt werden
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass eine Krankschreibung nach einer Eigenkündigung nicht zwingend Entgeltfortzahlungen fordert.
Arbeitgeber müssen nicht dulden, dass Arbeitnehmer "passgenaue" AU-Bescheinigungen vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)