Entgeltfortzahlung kann gestoppt werden
Arbeitgeber müssen nicht dulden, dass Arbeitnehmer "passgenaue" AU-Bescheinigungen vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut bestätigt. Arbeitnehmer, die z.B. direkt nach einer Eigenkündigung beim Arbeitgeber eine Krankschreibung einreichen, die die gesamte Kündigungsfrist umfasst, müssen darum damit rechnen, dass sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren. Ausschlaggebend ist in solchen Fällen immer der tatsächliche Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der ist aber in der Regel gering.
Fazit: Betriebe können auf Basis des BAG-Urteils leichter gegen passgenaue Krankschreibungen von Mitarbeitern vorgehen z.B. dann, wenn sich diese über die gesamte Kündigungsfrist erstrecken.
Urteile: BAG vom 21.8.2024, Az.: 5 AZR 248/23, BAG Az.: 5 AZR 137/22 vom 13.12.2023 und Az.: 5 AZR 335/22 vom 28.6.2023