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Beurkundung leichter gemacht

Erste Online-Gründung einer GmbH

Person in einer Firma an einem Laptop. © South_agency / Getty Images / iStock
Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München: Damit wurde der Start des ersten notariellen Online-Verfahrens in Deutschland markiert.

Die Gründung einer GmbH geht jetzt auch im digitalen Schwellenland Deutschland deutlich schneller als bisher. Am 1. August wurde in Deutschland erstmals eine GmbH online gegründet. Beurkundet wurde in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München. Die Gründung markiert den Start des notariellen Online-Verfahrens.

Meilenstein

Die Bundesnotarkammer nennt die Premiere „einen Meilenstein der Digitalisierung des Notariats“. Der Notar geht online, das Verfahren bleibe einfach und sicher, heißt es. Zudem sind Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister digital möglich. Wer etwa zum Geschäftsführer bestellt wird oder die Geschäftsadresse seiner Gesellschaft ändern möchte, muss den Notar nicht mehr vor Ort aufsuchen. Benötigt werden Laptop/Tablet, Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument.

Verschlüsselte Daten

Eine Online-Beurkundung ist nur über das Videokonferenzsystem der Bundesnotarkammer zulässig. Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Die Beteiligten werden anhand eines elektronischen Identitätsnachweises der höchsten Sicherheitsstufe identifiziert, etwa mit der eID-Funktion des deutschen Personalausweises. Das System überprüft dabei, ob das Ausweisdokument gefälscht oder gestohlen wurde. Das ist laut Kammer ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerbetrug und sonstige Kriminalität.

Weitere Schritte

Ab 1. August 2023 sind auch Sachgründungen einer GmbH, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister online möglich. Sonstige Vorgänge werden weiterhin ausschließlich vor Ort beurkundet. Grund: Beim Immobilienkauf oder erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten sind meist Privatpersonen ohne besondere Vorkenntnisse beteiligt, die besonders zu schützen sind.

Gerichte überfordert?

Die große Frage ist, ob die Gerichte der Thematik überhaupt gewachsen sind. Juristen sagen uns: Die mit der Online-Gründung verbundenen Pflichten zur Umsetzung bei Gericht können überhaupt nur umgesetzt werden, wenn die Justizverwaltung das Personalproblem in den Griff bekommt. Das ist seit Jahren nicht gelungen.

Fazit: Die Feuertaufe ist bestanden, im Dauerbetrieb muss sich das Verfahren erst noch beweisen.

Hinweis: Ab 1. August 2023 sind auch Sachgründungen einer GmbH, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister online möglich.

https://online-verfahren.notar.de/ov/

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