EuGH bleibt bei harter Linie für Massenentlassungen
Viele Unternehmen bauen derzeit Personal ab, auch mit Massenentlassungen. Für die gibt es strenge Verfahrensvorgaben. Das Bundesarbeitgericht wollte diese auflösen, doch der Europäische Gerichtshof hat anders geurteilt und den Unternehmen klare Vorgaben gemacht, wann solche Entlassungen wirksam sind.
Eine unterbliebene, fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige verhindert auch weiterhin eine wirksame Kündigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Außerdem haben die Richter