Extra-Geld für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Beschäftigte können auch für ihren gesetzlichen Zusatzurlaub Urlaubsgeld erhalten. Sieht ein Tarifvertrag ein Urlaubsgeld für "jeden Urlaubstag" vor, umfasst diese Regelung bei Schwerbehinderten auch den Zusatzurlaub. Die Regelung geht damit über den üblichen tariflichen Jahresurlaub hinaus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden.
Urlaubsgeld für jeden Tag
Im konkreten Fall war ein Schwerbehinderter bei einem Unternehmen der Getränkeindustrie als Fahrer angestellt. Laut Manteltarifvertrag stand ihm für "jeden Urlaubstag" ein. Urlaubsgeld zu. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aber nur für den festgelegten tariflichen Urlaub. Das akzeptierte der Beschäftigte nicht und klagte bis zum BAG. Der Fahrer hatte Erfolg. Laut Tarifvertrag sei für "jeden Urlaubstag" zu zahlen. Das nur bestimmte Urlaubstage gemeint seien, sei nicht ersichtlich, befand das Gericht.
Fazit: Der gesetzliche Anspruch auf den Mindesturlaub und der Anspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderten sind gleich zu behandeln und somit zu bezahlen.
Urteil: BAG vom 10.3.2020, Az.: 9 AZR 109/19