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Gesetzliche Unfallversicherung wehrt sich erfolgreich

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Für 184.000 Wegeunfälle mussten die 28 Berufsgenossenschaften (BG) im Jahr 2023 die Kosten übernehmen. Bei dieser hohen Zahl wundert es nicht, dass die BG versuchen, möglichst keine neuen Varianten von Unfällen zu akzeptieren. Das gelingt ihnen auch, wie eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg zeigt.

Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle, um Benzin für die direkte Weiterfahrt zur Arbeit zu tanken, ist kein Wegeunfall, bei dem die Berufsgenossenschaften (BG) die Schadensregulierung übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer erst bei Fahrtantritt bemerkt, dass der im Tank vorhandene Kraftstoff nicht ausreicht, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Der Weg zur Tankstelle sei eine vorbereitende Handlung, um die Arbeitsstätte überhaupt zu erreichen, so die Argumentation des Motorradfahrers. Dies sah das Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg anders. Danach liegt es in der Risiko- und Einflusssphäre des Versicherten sicherzustellen, dass die Fahrt zur Arbeitsstätte reibungslos möglich ist. Der Fall wäre anders zu bewerten, so deuten die Richter wenigstens an, wenn Benzindiebe den Tank leer gemacht hätten.

Fazit: Tanken auf dem Arbeitsweg ist eine private Tätigkeit, die nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung der Berufsgenossenschaften fällt.

Urteil: LSG Baden-Württemberg vom 26.9.2024, Az.: L 10 U 3706/21

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