Falsche Spesenabrechnung keine schwere Pflichtverletzung
Spesenbetrug kann ein Kündigungsgrund sein, aber nicht jeder Fall gilt als "schwere Pflichtverletzung". Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.
Spesenbetrug ist ein Kündigungsgrund, dafür muss es sich aber um eine "schwere Pflichtverletzung" handeln. Das Landesarbeitsgericht