Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2050
Analoge Anwendung wie beim Urlaub strittig – BAG hat letztes Wort

Freie Tage sind bei Krankheit nachzuliefern – oder auch nicht

Freie Tage sind bei Krankheit nachzuliefern – oder auch nicht. Copyright: Pexels
Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, zusätzlich kleine Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, haben manchmal einen tariflichen Anspruch auf freie Tage. Was gilt aber, wenn Arbeitnehmer an solchen Freistellungstagen arbeitsunfähig erkranken? Sind die Tage dann verloren oder bleibt der tarifliche Freistellungsanspruch, ähnlich wie beim Urlaubsanspruch, bestehen?

Je nach Bundesland muss der Arbeitgeber Krankheitstage während einer tariflichen Freistellung nachgewähren – oder auch nicht.  Der tarifliche Anspruch sei erst mit der Realisierung erfüllt, entschied soeben das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart. Es folgte damit einer Entscheidung des LAG Hamm. 

Ein Systemmonteur beantragte statt eines Zusatzgeldes an vier Arbeitstagen eine Freistellung zur Betreuung seiner Kinder unter acht Jahren. Der Arbeitgeber gewährte ihm die Freistellungstage. Der Mitarbeiter erkrankte aber in dieser Zeit und wollte deshalb die vier Tage gutgeschrieben haben. 

Dissens muss das BAG klären

Der Arbeitgeber weigerte sich, da nach seiner Auffassung der Anspruch bereits mit der Gewährung verbraucht sei. Der Arbeitnehmer trage das Risiko, während der Freistellungstage zu erkranken. Die analoge Anwendung mit den Urlaubs-Bestimmungen sei nicht zulässig. 

Diese Auffassung war keineswegs aus der Luft gegriffen, hatte doch das LAG Nürnberg wenige Monate zuvor genauso so entschieden. Die Stuttgarter Richter sehen das anders als ihre Kollegen in Bayern und betonten, dass der tarifliche Freistellungsanspruch ein ‚Verschaffungsanspruch‘ ist und erst dann erfüllt ist, wenn der Beschäftigte die Freistellungstage auch tatsächlich nutzen konnte. 

Fazit: Den Dissens zwischen den LAG kann nur das BAG auflösen. Bis dahin gibt es eine unterschiedliche Praxis in den Betrieben.

Urteile: LAG Stuttgart, Urteil vom 7.5.2021, im Ergebnis gleichlautend LAG Hamm vom 25.11.2020, Az.: 6 Sa 695/20, Az.: 12 Sa 6/21, im Ergebnis komplett anders LAG Nürnberg vom 3.3.2021, Az.: 2 Sa 343/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang